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5 gute Gründe sich  uns anzuschliessen

1. Ich bin nicht allein. Eine mächtige Dachorganisation setzt sich für mein Gehalt und meine sozialen Interessen ein: Altersvorsorge, Ferien, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen…

2. Ich werde geschützt. Der ZMLP informiert mich und beauftragt einen Rechtsanwalt, um meine Rechte zu verteidigen.

3.Ich erhalte einen Vorzugstarif für eine Krankenlohnausfallversicherung.

4. Ich erhalte Rabatte, um Benzin zu kaufen.

5. Ich kann bei der Walliser Kantonalbank in den Genuss eines Vorzugszinses bei  einem Hypothekendarlehen kommen.

Ich trete dem ZMLP bei...



Das Neueste der Verbände

DV der SPVal
Eine historische Teilnahme

Das absolute Hauptthema bei der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 18. Januar in Martigny, war das neue Primarschulgesetz. Das enorme Interesse an diesem Thema, hatte eine  Menge Zuhörer angelockt...lesen... '

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DIE WALLISER STAATSANGESTELLTEN HABEN EIN NEUES STATUT

Ziel der Regierung:  die Attraktivität des Staates Wallis als Arbeitgeber stärken, die Motivation und die Leistungen seiner Mitarbeitenden konsolidieren. Das vom Parlament im November 2010 genehmigte neue Gesetz ist am 1. Juli 2011 in Kraft getreten
.
Der vom Staatsrat eingesetzte Steuerungsausschuss (SteAu) hatte empfohlen, das Beamtenstatut aufzuheben. Die Legislative ist dieser Empfehlung gefolgt.
Die Staatsangestellten werden also nicht mehr definitiv für eine Verwaltungsperiode von vier Jahren ernannt. Sodan ist der Ausdruck «Beamter» aus dem offiziellen Vokabular verschwunden.

Familie und Arbeit: mehr Flexibilität

Das neue Gesetz sollte es den Angestellten ermöglichen, Berufs- und Familienleben leichter miteinander zu vereinbaren, namentlich durch die Förderung flexibler Arbeitszeiten oder von bezahlten oder unbezahlten Urlauben. Erwähnt seien hier auch noch die erreichten Verbesserungen bezüglich der Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube; oder der nicht bezahlten Urlaube mit Übernahme der Beiträge der beruflichen Vorsorge bis zu einer Dauer von maximal 3 Monaten.

Der Zentralverband macht darauf aufmerksam, dass die Staatsangestellten nicht im Genuss einer Verdienstausfallversicherung im Krankheitsfall sind. Der Staat hat ein weniger teures System der Selbstversicherung eingeführt. Konsequenz: Die Angestellten der öffentlichen Dienste sind während des ersten Dienstjahres nur während 180 Tagen versichert; 240 Tage im zweiten Dienstjahr und 405 Tage ab dem 4. Dienstjahr. Im Privatsektor erstreckt sich die Deckung bis auf 720 Tage.

Um diesen Verlust zu kompensieren, hat der ZMLP mit der CSS Versicherung eine kommerzielle Partnerschaft für eine kollektive Deckung bei Verdienstausfall im Krankheitsfall abgeschlossen. Er empfiehlt den Staatsangestellten, diese Versicherung gegebenenfalls zu kontaktieren. Das Sekretariat des ZMLP steht für jegliche allfällige Fragen auf der Nummer 027/323.40.43 zur Verfügung.

Mehr darüber erfahren…

Offerte der CSS Versicherung für die Mitglieder des ZMLP

Konsultieren Sie zum gleichen Thema die Website www.vpewal.ch