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5 gute Gründe sich uns anzuschliessen

1. Ich bin nicht allein. Eine mächtige Dachorganisation setzt sich für mein Gehalt und meine sozialen Interessen ein: Altersvorsorge, Ferien, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen…

2. Ich werde geschützt. Der ZMLP informiert mich und beauftragt einen Rechtsanwalt, um meine Rechte zu verteidigen.

3.Ich erhalte einen Vorzugstarif für eine Krankenlohnausfallversicherung.

4. Ich erhalte Rabatte, um Benzin zu kaufen.

5. Ich kann bei der Walliser Kantonalbank in den Genuss eines Vorzugszinses bei  einem Hypothekendarlehen kommen.

Ich trete dem ZMLP bei...



Das Neueste der Verbände

Generalversammlung des Lehrpersonals der Orientierungsschule

Etwa 140 Lehrkräfte der Orientierungsschule des Mittel- und Unterwallis nahmen am Freitag, den 4. Mai, an der 25. ordentlichen Generalversammlung der AVECO teil, die in der OS in Crans-Montana stattfand...lesen...

Walliser Schulsystem
Der WVM will impliziert sein

Die Lehrerschaft der Gymnasien und  der Handelsschulen wollen vermehrt ins Walliser Schulleben mit einbezogen werden. Sie fordern vom Departement für Erziehung, die Schaffung von Stellen für Koordinatoren...lesen...

Höhere Berufsbilder
Auf dem Programm: die Zukunft der Hochschule

Etwa 20 Mitglieder haben am Donnerstag, den 19. April, an der Generalversammlung des Vereins für das höhere Berufsschulwesen (VHB) in Sitten teilgenommen. lesen...

Lehrpersonal des Oberwallis
Lehrmangel: ein unlösbares Problem?



Der Dachverband der Oberwalliser Lehrkräfte (OLLO – Oberwalliser Lehrerinnen- und Lehrerorganisation) macht sich grosse Sorgen...lesen...

Generalversammlung des  VPeWAL
Resolution über die Wählbarkeit

Der Verband des Personals des Staates Wallis hat am Donnerstag, den 22. März, eine Resolution . ..lesen...

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Kantonsverwaltung
GELD FÜR DIE EINGLIEDERUNG

Im Jahre 2012 gibt der Kanton  200'000 Franken für die Eingliederung und Wiedereingliederung von behinderten Personen frei. Der ZMLP ist an diesem Vorgehen beteiligt.

Die Massnahmen betreffen sowohl das Personal der Kantonsverwaltung als auch die  Bürger von ausserhalb des Staates Wallis. Für Erstere definieren die neuen Richtlinien die Eingliederung und Wiedereingliederung deutlich  als entscheidenden Grundsatz. Behinderte Personen müssen, so weit wie möglich, wieder an der gleichen Dienststelle  oder im selben Departement bzw.  innerhalb eines anderen staatlichen Gebildes integriert werden. Ist dies nicht durchführbar, wird die kantonale IV-Stelle  beauftragt, ihnen eine Praktikumsstelle in einem privaten Betrieb zu suchen. Für alle diejenigen, die nicht beim Staat arbeiten, sehen die Richtlinien Praktika von maximal 6 Monaten bei den  Dienststellen  der Kantonsverwaltung vor. Zielsetzung ist die Erstellung einer Bilanz über die Arbeitskapazität und  Bildungswege, um der behinderten Person eine optimale Chancenausnützung bei der  Wiedereingliederung zu garantieren.

Der ZMLP setzt sich sehr für die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ein. Integration und Wiedereingliederung sind ein wichtiger Teil davon. In diesem Zusammenhang hat der Verband an der, vom Staatsrat beauftragten Arbeitsgruppe, teilgenommen, deren  Überlegungen zu den neuen Richtlinien der Regierung geführt haben.


Mehr darüber erfahren...

Auszug aus dem Protokoll des Staatsrates

Die neuen Richtlinien

VS-Info der Dienststelle für Personalmanagement lesen